Rufen Sie uns an
05284 / 98080

Fragen & Antworten

  1. Herkunft der EU-Neuwagen
  2. Wieviel lässt sich beim EU-Neuwagen einsparen?
  3. Gibt es Schwierigkeiten bei der Zulassung eines EU-Neuwagens?
  4. Woher kommt der Preisunterschied bei EU-Neuwagen?
  5. Wie sieht es mit der Herstellergarantie aus?
  6. Qualität der EU-Neuwagen
  7. Wir möchten hier einige Punkte aufzeigen, die wir für wichtig halten.
  8. Was versteht man unter einer Tageszulassung?

  1. Herkunft der EU-Neuwagen

    Alle von uns angebotenen Fahrzeuge stammen aus der europäischen Union (nicht aus Drittländern) und sind mit einem COC-Dokument (Certificate of conformity / EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) ausgestattet. Garantie und Serviceleistungen bei allen Fahrzeugen entsprechen dem gleichen Standard wie in Deutschland.


  2. Wieviel lässt sich beim EU-Neuwagen einsparen?

    Beim Kauf eines EU-Neuwagens können Sie, je nach Marke und Modell, bis zu 40% gegenüber der UVP (unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers) sparen.


  3. Gibt es Schwierigkeiten bei der Zulassung eines EU-Neuwagens?

    Nein. Wir liefern Ihnen jedes Neufahrzeug zulassungsfertig inkl. COC-Dokument bzw. auf Wunsch mit Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Die Neuwagen haben 3 Jahre TÜV/AU frei.


  4. Woher kommt der Preisunterschied bei EU-Neuwagen?
    Steuervorteil – Die Hauptursache liegt in den Nettopreisen der Neuwagen innerhalb der EU.

     

    Im europäischen Ausland lasten beim Kauf eines Neuwagens meist wesentlich höhere Steuern (Mehrwertsteuer, Luxussteuer, Verbrauchssteuer), als Hierzulande.

    Da die Fahrzeughersteller trotz der Steuerbelastung die Neuwagen zu einigermaßen erschwinglichen Preisen anbieten möchten, ist der Netto-Werksabgabepreis deutlich niedriger als in Deutschland. EU-Importeure nutzen die unterschiedliche Steuerpolitik. Wenn ein Neuwagen aus dem Ausland importiert wird, müssen nicht die ausländische Luxussteuer bezahlt werden, sondern lediglich die Mehrwertsteuer, die bei unseren Verkaufpreisen schon eingerechnet ist.

    Unterschiedliche Kaufkraft in Europa

    Da es in Europa unterschiedliche Durchschnittseinkommen gibt, versuchen die Autohersteller das Preisgefälle danach zu richten. Da es in Deutschland die höchsten Durchschnittseinkommen gibt, wird auch Hierzulande der höchste Netto-Listenpreis angesetzt. Besonders die deutschen Hersteller versuchen im europäischen Ausland, nicht nur durch den technischen Vorsprung, sondern auch durch attraktive Preise Marktanteile zu gewinnen.

    Zusätzliche Rabatte durch Großeinkauf

    Nachdem wir als EU-Importeur eine Vielzahl an Neuwagen einkaufen, erhalten wir von unseren Lieferanten sehr gute Konditionen, die wir unseren Kunden weitergeben. Dadurch kommt es zur zusätzlichen Preisschere zwischen Deutschland und Europa. Ein Kauf auf eigene Faust im europäischen Ausland durch eine Privatperson bringt in den meisten Fällen keinen Preisvorteil uns gegenüber, da hier niemals ein solcher Rabatt gewährt wird.


  5. Wie sieht es mit der Herstellergarantie aus?

    Die Hersteller-Garantie gilt in ganz Europa, auch für Reimport Fahrzeuge. Allerdings muss das Serviceheft folgende Einträge aufweisen, damit die Garantie gilt:

    • Fahrgestellnummer des Fahrzeuges

    • Auslieferungsdatum (Garantiestart)

    • Stempel des ausliefernden Händlers

    Mit dieser Garantie können Sie in Deutschland auch bei jeder freien Werkstatt den Kundendienst durchführen lassen.Natürlich warten wir Ihr Fahrzeug auch gerne im eigenem Haus. Wichtig ist natürlich, dass Sie in der Garantiezeit nur Original-Ersatzteile verbauen lassen. Im Ausland empfiehlt es sich im Schadensfall eine Vertragswerkstatt aufzusuchen.

    Garantieverlängerung
    Wir vom Autohaus Pieper bieten Ihnen beim Kauf eines EU-Neuwagens eine (Volkswagen Anschlußgarantie) bis zu 5 Jahre an. Mit unserer Garantieverlängerung können Sie für die gesamte Garantie-Laufzeit auf Nummer sicher gehen. Informationen zur Garantieverlängerung beantworten Ihnen gerne.


  6. Qualität der EU-Neuwagen

    Achten Sie darauf, dass die Ausstattungen der Neuwagen in jedem europäischen Land variieren können (hier handelt es sich fast immer um Komfortausstattungsunterschiede). Die Qualität unserer Neuwagen ist immer die gleiche, denn die Fahrzeuge kommen vom gleichen Förderband, wie die für den deutschen Markt ausgelieferte Fahrzeuge. Sie sollten auf jedem Fall mit dem in Deutschland erhältlichen Modell vergleichen. Oftmals sind aber in Europa ausgelieferte Fahrzeuge besser ausgestattet, als in Deutschland.


  7. Wir möchten hier einige Punkte aufzeigen, die wir für wichtig halten.

    Alle Fahrzeuge, die wir Ihnen anbieten, sind Neufahrzeuge ohne Tageszulassung inkl. COC-Dokument und Überführung frei Schieder. Sollte aus importtechnischen Gründen eine Tageszulassung nötig sein, so teilen wir das dem Kunden vor der Kaufentscheidung mit. Die Neuwagen werden per Transporter zu uns überführt. Wir kaufen nur bei seriösen und kompetenten Vertragshändler in Europa ein. Wichtig ist uns dabei, dass die bestellten Fahrzeuge geliefert werden und die vom Lieferanten genannte Lieferzeit der Realität entspricht.


  8. Was versteht man unter einer Tageszulassung?

    Eine Tageszulassung ist manchmal erforderlich wenn ein EU-Neuwagen importiert werden soll, der Endkunde (Käufer) aber noch nicht feststeht. Einige EU-Fahrzeuge, die wir sofort liefern können, haben eine Tageszulassung. Weil der ausländische Händler nur an Endkunden verkaufen darf, wird das EU-Fahrzeug für einen einzigen Tag zugelassen und sofort wieder abgemeldet. Der Nachteil für Sie als Kunde ist, dass die Garantie bereits mit der ersten Zulassung zu laufen beginnt. In der Regel ist die Garantiezeit jedoch um nicht mehr als 2-3 Wochen verkürzt. Da EU-Fahrzeuge heutzutage mindestens 2 Jahre Garantie haben, ist dies nur ein Bruchteil der gesamten Garantiezeit.

    Der Vorteil ist, dass Sie sich die gewünschte Tageszulassung bei uns anschauen und bei Gefallen auch sofort mitnehmen können. Es gibt in diesem Fall keine Lieferzeit. Wenn wir ein EU-Fahrzeug extra für Sie im Ausland bestellen, ist eine Tageszulassung im Allgemeinen nicht erforderlich.

    Eine Tageszulassung macht aus einem Neuwagen nicht automatisch einen Gebrauchtwagen! Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (VIII ZR 109/04) sind Autos mit Tageszulassung als Neuwagen anzusehen, wenn das Modell noch unverändert hergestellt wird, es keine standzeitbedingten Mängel aufweist und zwischen Herstellungsdatum und Verkaufsdatum max. 12 Monate liegen und der Kilometerstand nahezu "0" (+10) Kilometer beträgt. Demnach ist es auch nicht möglich, die Gewährleistung auszuschließen. Bei uns gilt die Gewährleistung selbstverständlich auch für Importfahrzeuge mit Tageszulassung.